Aus dem Gemeindearchiv vor 100 Jahren (Teil 3)

Auszüge aus den Gemeindeausschuss-Protokollen
der Landgemeinde Burggen von 1911

Im Gemeindearchiv Burggen befinden sich mehrere Protokollbücher mit so genannten Ausschussprotokollen der Landgemeinde Burggen ab 1837.             
In diesen Ausschussprotokollen sind die vom Gemeindeausschuss (vergleichbar mit dem heutigen Gemeinderat) gefällten Beschlüsse einzeln und in zeitlicher Reihenfolge, handschriftlich mit Stempel und Unterschrift versehen, dokumentiert.
Der Gemeindeausschuss setzte sich aus dem Bürgermeister, seinem Beigeordneten und 8 weiteren Burggener Bürgern zusammen.

Im Jahr 1911 gehörten nachstehende Personen dem Gemeindeausschuss an:
Bürgermeister Völk, Engelbert geb. 31.08.1870

 

Beigeordneter Lang Marianus, geb. 02.05.1850,
Kassier Ehlich Josef Anton, geb. 15.09.1877,
Dopfer Josef, geb. 07.11.1868,
Eiband Franz Xaver, geb. 13.03.1871,
Kögel Klement, geb. 22.12.1862,
Nuscheler Michael, geb. 12.12.1863,
Selzle Johann, geb. 01.12.1863,
Strehle Nerius, geb. 27.05.1862,
Zörr Stefan, geb. 08.12.1860.

In 17 Ausschusssitzungen im Jahr 1911 wurden insgesamt 60 Beschlüsse protokolliert.

Die überwiegende Zahl von Beschlüssen (21) betraf Verleihungen des Bürger- und Heimatrechts, meistens im Zusammenhang mit Verehelichungen.

Offensichtlich herrschte im Jahr 1911 eine rege Bautätigkeit. 19 Baugesuche wurden beschlussmäßig  behandelt. Gegen keines der Gesuche bestand ein Einwand.

Die weiteren Beschlüsse betrafen die Regelungen gemeindlicher Einrichtungen und das Gemeindeeigentum:
- Schulgebäude und Trennung von Schul- und Mesnerdienst
- Holzeinschlag im Gemeindewald
- Renovierung des Bachlaufes im Ort
- Verpachtung der Gemeindejagd
- Verpachtung des Fischwassers
- Verpachtung der Viehweiden
- Vergabe der Gemeindestiere
- Bestellung eines Feldgeschworenen
- Neuregelung der Nachtwache
- Fangen von Feldmäusen
- Festsetzung der Fleischbeschaugebühren
- Einstellung einer Handarbeitslehrerin

Einige Beschlüsse sind nachfolgend auszugsweise und teilweise mit erklärenden Ergänzungen aufgeführt.

Baugesuche:

  • Erbauung eines Wiederkehrs und Verlängerung des Ökonomiegebäudes bei dem Ökonomen Xaver Scholz,
    Haus Nr. 91 (heute Ernst Ehlich, St.-Anna-Straße 19)
  • Umbau eines Wiederkehrs und Einbau einer Einfahrt bei dem Ökonomen
    Klement Kögel, Haus Nr. 98 (heute
    Friedhelm Rosenow, St.-Anna-Straße 13)
  • Erbauung eines Dachstuhl und eines russischen Kamins bei dem Ökonomen Josef Höfler, Haus Nr. 35 (das Haus ist 1937 abgebrannt, heute Bäckerei Hölzle, Kirchenstr. 1)
  • Errichtung eines Wiederkehrs bei dem Ökonomen Josef Anton Kollmann, Haus Nr. 42 (heute Maria Lutz, Angerweg 3)
  • Erbauung eines neuen Pferdestalles,
    Abort und Schweinestalles mit Odelgrube
    beim Bäcker Max Rost, Haus Nr. 108
    (heute Martin Rost, Burgweg 1)
  • Errichtung eines neuen Wiederkehrs mit Einbauen einer Einfahrt und Verlängerung des Ökonomiegebäudes bei dem Ökonomen Benedikt Wetzler, Haus Nr. 32 (das Haus brannte 1928 ab, 7m südlich wurde ein Neubau errichtet,
    heute Manfred Hörmann, Angerweg 2)
  • Verlängerung des Wohn- und Ökonomiegebäudes bei dem Wegmacher
    Johann Helmer, Haus Nr. 43
    (heute Erich Helmer, Füssener Straße 15)
  • Verlängerung des Viehstalles bei dem Ökonomen Josef Gast, Haus Nr. 5 (heute Josef Jäger, Engenwiesstraße 3)
  • Aufführung eines Mauerstockes bei dem Ökonomen Nerius Strehle, Haus Nr. 6 (heute Joseph Schuster, Engenwiesstraße 4)
  • Erbauung einer neuen Schupfe, eines Schweinestalles und Abort mit Grube bei dem Ökonomen Eligius Socher, Haus Nr. 96 (heute Thomas Guggenmos, Engenwiesstraße 5)
  • Aufführung einer Mauer bei dem Ökonomen Josef Anton Gebler,
    Haus Nr. 81 (heute Stephan Schuster, St.-Anna-Straße 31)
  • Erweiterung des Stalles bei dem Ökonomen Johann Ehlich, Haus Nr. 3 (heute Meinrad Ehlich, Schongauer Straße 5)
  • Überbauung von Gemeindegrund des Ökonomen Martin Stadler bei Pl.Nr. 17 1/3
    infolge eines Stallanbaues. Abtretung des Grundes zum üblichen Preis von 13,70 DM pro Dezimal
    (heute Franz Schuster, Obere Dorfstraße)

 

  • Bauliche Änderungen bei dem Ökonomen Michael Lang, Haus Nr. 111
    (heute Hermann Lang, St.-Anna-Straße 3)
  • Errichtung eines neuen Wiederkehrs bei dem Söldner Josef Hörmann,
    Haus Nr. 141
    (heute Sebastian Reich, Schwarzkreuzstraße 13)  
  • Erbauung eine neuen Kamins mit Räucherkammer bei dem Ökonomen Mathias Neumayr, Haus Nr. 30 
    (heute Matthias Faller,  Obere Dorfstraße 5)

 

  • Einbau von Wohnräumen in das Anwesen des Andreas Hefele, Haus Nr. 74 ½
    (heute Hermann Lotz, Mühlenweg 7)  
  • Erbauung eines neuen Wiederkehrs und eines neuen Dachstuhls bei dem Bauer Friedrich Jettenberger, Haus Nr. 20
    (heute Fritz Jettenberger, Sportplatzweg 6)

Regelung von gemeindlichen Einrichtungen und Gemeindeeigentum

Holzeinschlag im Gemeindewald:
14. Januar 1911 – Es sei das im Winterhieb 1910 - 1911 aus dem Forchen- und Schorenwald gefällte Lang- und Stammholz an den Sägmüller Andreas Hefele zu verkaufen nach Beschlussfassung vom 9. Januar 1909 mit der weiteren Bedingung, daß bei der Barzahlung 100 Mark in Abzug gebracht werden dürfen.
(Der Beschluss vom 9. Januar 1909 lautete zusammengefasst: Das Holz dürfe sofort abgefahren und auf einen Lagerplatz verbracht werden – Gemeinde behalte sich das Eigentumsrecht aber vor – der äusserste Termin für die Abführung sei der 1. September, ansonsten entferne die Gemeinde das Holz auf Kosten des Käufers, der für die rechtzeitige Entrindung zu sorgen und die angrenzenden Grundstücke und Pflanzungen zu schonen habe).
26. März 1911 – Das 1911 gefällte Lang- und Stammholz wird an den Sägmüller Andreas Hefele verkauft – Zahlungtermin ist der 1. Dezember 1911.

Gemeindejagd:
Nachdem der Jagdpacht in der  Gemeinde mit dem 31. Dezember 1911  zu Ende geht, beabsichtigt die Gemeinde die Jagd auf weitere 10 Jahre zu verpachten (Keine Angaben über den Jagdpächter).


Gemeindeviehweide:
Es sei die Gemeindeviehweide für das Jahr 1911 wieder wie in den Vorjahren an den Meistbietenden zu verpachten.
(Nach dem Protokoll der Gemeindeversammlung vom 14. Mai 1911 wurde die Weide von dem Ökonomen Ignaz Knappich zum Preis von 186 Mark ersteigert.)

 
Gemeindestiere:
Es seien die erforderlichen 4 Zuchtstiere in der bisherigen Weise an den Wenigstnehmenden zu verpachten und zwar auf 3 Jahre vom 1. Januar 1912 bis 31.12.1914.
(Nach dem Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10. Dez. 1911 ersteigerten Klement Kögel und Michael Kögel je 2 Zuchtstiere zum Preis von 425 Mark und einem Sprunggeld von 10 Pfennigen.)


Fischwasser:
Nachdem das Fischwasser in der Gemeinde im vorigen Jahr nicht verpachtet werden konnte infolge Anlegung eines neuen Fischwasserkatasters, so beabsichtigt die Gemeinde das Fischwasser im laufenden Jahre auf der Strecke von Pl.Nr. 416 (etwa oberhalb der heutigen Pferdekoppel von Bair, Tannenberg) bis in den Lechfluß des sogenannten Eschen- und Steinbaches an den Meistbietenden zu verpachten unter Bezugnahme auf den nach der Gemeinde aufzustellenden Fischereipachtvertrages; Von der Verpachtung der Strecke des Eschenbaches von Pl.Nr. 3209 (liegt im Flurbereich nördlich von Haslach) bis Pl.Nr. 416 wird Umgang genommen, weil diese Strecke für die Gemeinde gegenstandslos ist.
(Nach dem Protokoll der Gemeindeversammlung vom 14. Mai 1911 ersteigerte der Ökonom Josef Anton Ehlich das Fischwasser zum Preis von 52 Mark).

Feldgeschworener:
Nachdem der bisherige Obmann der Feldgeschworenen seine Funktion niedergelegt hat, wird an dessen Stelle der Ökonom Konrad Ammersinn von hier aufgestellt.

Feldmäuse:
Es sei das Einfangen der Feldmäuse auch für das Jahr 1911 fortzusetzen unter Bezugnahme auf die Beschlussfassung vom 27. Februar 1909.


Nachtwache:
Nachdem zur Zeit ein Nachtwächter welcher seinen Dienst ordentlich versieht nicht zu bekommen ist, so wurde bestimmt, daß vom 15. April dieses Jahres ab die Nachtwache von Haus zu Haus vor sich zu gehen hat. Sollte in einem Haus keine geeignete Person vorhanden sein, so ist ein Stellvertreter zu besorgen.


Fleischbeschau:
Es sei für die Beschau eines Kalbes 10 Pf. (Pfennige), für 1 Stück Großvieh 50 Pf. und 1 Stück Schwein 30 Pf. von denjenigen welche schlachten lassen oder müssen an den Fleischbeschauer zu bezahlen.


Bachrenovierung:
Es sei die Betonierung des Dorfbaches an den Seitenufern vom Schmied Haneberg (heute Felix u. Hildegard Erhard, Schwarzkreuzstraße 6), bis zur Brücke beim Schmied Moser fortzusetzen. Die Tieferlegung des Baches ist durch Frohndienstarbeit, die Betonierung im Taglohn auszuführen.


Weiblicher Handarbeitsunterricht an der Schule:
Der Handarbeitsunterricht bei der Schule Burggen wird der Ökonomenstochter und pensionierten Hilfslehrerin Josefa Meichelböck übertragen mit einem jährlichen Gehalt von 35 Mark, welches aus der Gemeindekasse zu bezahlen ist.

Schule und Mesnerdienst:
Es wurde beschlossen am 8. Januar 1911: „Daß das Messner- und Schulhaus als Alleineigentum für die Gemeinde erworben werden will unter nachstehenden Bedingungen: Die Gemeinde kauft für die Kirchenstiftung zum Messnerdienst in der Nähe der Pfarrkirche ein Haus sammt Stadel – die Gemeinde überläßt der Kirchenstiftung zum Anlegen eines Gartens für den Messner 5 Dezimale Gemeindegrund bei Haus Nr. 39 (heute Berg¬straße 4). Die Gemeinde stimmt der Trennung des Schuldienstes vom Messner¬dienst  bei, wenn die Gemeinde keine weiteren Kosten zu übernehmen hat und der Gemeinde das Recht zugestanden wird, die Schuldienstgründe zu veräußern und den Erlös verzinslich anzulegen.“
(Gemeindeausschuss-Protokollbuch von 1911, S. 96)
(In einem Ausschussbeschluss vom 6. Januar 1909 wurde der Abtrennung des Mesnerdienstes mit der Begründung noch nicht zugestimmt, „weil der Gemeinde dadurch erhebliche Kosten entstehen werden“).
Am gleichen Tag wurde auch beschlossen, es sei beabsichtigt, neue „Lehrsääle“ in das jetzige Schulhaus einzubauen, wenn die Erwerbung des Alleineigentums des jetzigen „Schul- und Messnerhauses“ bei der Gemeinde erfolgt ist.

 

Bei der größten Anzahl von Beschlussfassungen handelte es sich um Anträge auf Verleihung des Heimat- oder Bürgerrechts
(s. dazu die Erläuterungen nach den Beschlussfassungstexten)

- Heimatrecht im Zusammenhang mit der Verehelichung des Bäckers Franz Xaver Hölzle von hier mit der ledigen Dienstmagd Karolina Kögel von hier

Bürgerrecht für den Ökonomen Georg Schmid von hier

Bürgerrecht für die Ökonomen Jocher Sebastian, Neumayr Mathias, Zörr Dominikus und Geiger Anton

Bürgerrecht für die Ökonomen Johann Gast, Frank Peter und den Schmiedemeister Josef Wohlfahrt

Bürgerrecht im Zusammenhang mit der Verehelichung des Schreiners Johann Ammersinn mit der Söldnerstochter Maria Socher von hier

- Bürgerrecht im Zusammenhang mit der Verehelichung des Ökonomen und Schuhmachers Georg Kirchhofer mit der Bauerstochter Anna Möst von hier

Heimatrecht in der Aufenthaltsgemeinde Oberbeuren des Ökonomen Xaver Erhart

Heimatrecht im Zusammenhang mit der Verehelichung des Witwers Ulrich Bachmann von hier mit der ledigen Bauerstochter Maria Kreszenzia Heringer von Oberthingau

Heimatrecht für den Söldner Ignaz Knappich von Bernbeuren in der Gemeinde Burggen

Heimatrecht für den Bäcker Max Rost von Bad Tölz in der Gemeinde Burggen

- Einverständnis der Gemeinde, dem Taglöhner Leonhard Lachenmayr die Heimat in der neuen Aufenthaltsgemeinde München zu verleihen

- Verleihung der Heimat im Zusammenhang mit der Verehelichung des Bäckers Otto Hölzle von hier mit der ledigen Gastwirtstochter Sofie Seckler von Jettingen

Bürgerrecht für den Bäckermeister Max Rost von hier

Heimatrecht für den Bauern Max Kögel in der Aufenthaltsgemeinde Tannenberg

- Einverständnis der Gemeinde mit der Verleihung des Heimatrechts an den Schneider Engelbert Enzensberger in der Aufenthaltsgemeinde Kempten

Heimatrecht im Zusammenhang mit der Verehelichung des Alois Eiband von hier mit der ledigen Anwesensbesitzerin Apolonia Streif von Bernbeuren

Heimatrecht im Zusammenhang mit der Verehelichung des Johann Baptist Neureuther von hier mit der ledigen Söldnerstochter Mathilde Klöck von hier

Bürgerrecht für Benedikt Wetzler

Heimatrecht für Josef Hänsle von Sachsenried in der Gemeinde Burggen

- Einverständnis der Gemeinde mit der Verleihung des Heimatrechts an die Dienstmagd Josefa Datz in der neuen Aufenthaltsgemeinde Hohenfurch

Heimatrecht im Zusammenhang mit der Verehelichung des Fabrikarbeiters Josef Anton Klöck von hier mit der ledigen Dienstmagd Maria Anna Antoni von Osterzell

 

Das Bürgerrecht
wurde nur einem Gemeindebürger verliehen.

Gemeindebürger konnte u.a. nur der werden, der ein Anwesen mit Hofstattrecht (Gemeinderecht) durch Übergabe, Erbschaft oder Kauf erwarb. Ein Gemeindebürger nahm teil an den Gemeinschaftsweiden, am gemeinschaftlichen Brunnen- und Wasserwerk und war Miteigentümer des unverteilten Gemeindeeigentums. Er war Mitglied in der Gemeindeversammlung und damit wählbar, bzw. konnte an den Wahlen (z.B. zum Gemeindeausschuss) teilnehmen. Ein Bürgerrechts-Bewerber hatte früher, sofern er nicht in Burggen geboren war, ein sog. „Einzugsgeld“ an die Gemeindekasse (früher Hirtlohnliste) zu entrichten und wurde damit Gemeindebürger mit allen Rechten und Pflichten. Über die Anerkennung des Bürgerrechts hatte 1911 der Gemeindeausschuss zu befinden.

Ebenso entschied er über die

Verleihung des Heimatrechtes.

Ein sogenanntes „ursprüngliches“ Heimatrecht erhielten die in Burggen geborenen Personen. Bei ehelich geborenen Kindern galt das Heimatrecht des Vaters, bei unehelich Geborenen das der Mutter. Bei Verehelichung erhielt die Frau das Heimatrecht in der Gemeinde, in der ihrem Ehemann ein „ursprüngliches“ oder erworbenes Heimatrecht zugesprochen worden war. Jedem, dem das Bürgerrecht zuerkannt wurde, stand auch damit gleichzeitig das Heimatrecht zu. Außerdem konnte der Gemeindeausschuss das Heimatrecht für Burggen verleihen, wenn ein längerer und selbständiger Aufenthalt des Bewerbers (mit gutem Leumund) in Burggen voraus gegangen war. Die Verleihung des Heimatrechtes war deshalb so außerordentlich wichtig, weil nur die „Heimatgemeinde“ die Fürsorgepflicht und Armenfürsorge für die in Armut geratenen Personen zu übernehmen hatte, auch wenn diese sich außerhalb der Gemeinde Burggen aufhielten.

Quelle:  
Haus- und Familienchronik von Burggen, Johann Schmeidel, unveröffentlichtes Manuskript, Burggen 1963, Gemeindearchiv Burggen
Protokoll, Beratungen und Beschlüsse des Ausschusses der Landgemeinde Burggen Band   31. Jannuar 1909  bis 24. Aug. 1912,  Gemeindearchiv Burggen
Handbuch für Landgemeinde-Verwaltungen, W. Stadelmann, Bamberg 1872, 6.Aufl., II. § 37
Bayerische Gemeindeordnung für die Landestheile diesseits des Rheins
Gesetz vom 29. April 1869 K. Weber, München 1869, 6. Aufl., II, Art. 123 ff
Hinweis:  Kursive Texte sind Erläuterungen zum besseren Verständnis.
 

Arbeitskreis Dorfgeschichte
erstellt im Juli 2011