Bau des Weiherdammes im Jahr 1888

Die Mühle ist nach der Häuserchronik von Johann Schmeidel erstmals 1620 erwähnt und wurde bis 1969 betrieben.
Der gelernte Müller Josef Erhart war beheimatet beim „Gregori“ – heute Joos. Er heiratete 1874 in die „Untere Mühle“ ein und baute 1888 den Weiherdamm.
Die Kopien der noch vorhandenen Pläne zeigen die tatsächliche Bauausführung, da sie erst nach dem Bau erstellt wurden.
Wie wichtig ein Eingriff in die Wasserversorgung damals war, beweist die Einberufung einer Gemeindeversammlung  durch den Bürgermeister auf den 27. Mai 1888, um über das Vorhaben die Bürger entscheiden zu lassen (s. unten Beschluß).
Am 27. September 1888 fand eine Ortsbesichtigung und Besprechung statt, an der Vertreter des Bezirksamtes (heute Landratsamt), der Bürgermeister und Gemeinderäte teil nahmen (s. Protokollauszug).

 

Beschluss der Gemeindeversammlung zum Dammbauantrag

 

Abschrift                                     Burggen den 27. Mai 1888
Nr. 294          
Beschluß

Errichtung einer Wasserreserve betreffend

 

Zur Berathung und Beschlußfassung neben Bezeichneten Betreffe, wurde zu der auf heute nach dem Gottesdienst durch den Bürgermeister anberaumte Gemeindeversammlung, nach Art. 146 der Gemeindeordnung richtig vorgeladen. Die Zahl der Gemeindebürger betrug 88 und sind hievon 70 erschienen, so dass die Beschlußfassung giltig ist. Der Bürgermeister erstattete vor allem eingehenden Worten über den Berathungsgegenstand, und wurde nun einstimmig beschlossen wie folgt.
 Dem Müllermeister Josef Erhart von hier wird die Genehmigung zur Errichtung
einer Wasserreserve aus nachstehenden Bedingungen ertheilt, und zwar beabsichtigt derselbe wie nun vorliegendem Plane zu ersehen ist auf Pl-Nr. 476 im Moos von Hs. Nr. 97 erkauften Grundstück eine solche zu errichten. Hiebei muß die bisherige Wasserleitung der Gemeinde-brunnen unbedingt verlegt werden, indem sonst die Deichel immer unter Wasser liegen würden, und im Falle etwas an der Leitung fehlte sehr erschwert die Reparatur wäre.
 Dem Bauunternehmer wird die Bewilligung zur Verlegung der Wasserleitung ertheilt, und zwar nach rechts, mit der Bedingung daß Josef Erhart sich verpflichtet die Verlegung der Deichel so anzubringen daß jederzeit eine Reparatur vorgenommen werden kann. Die Deichel welche durch Ausheben zu Grunde gerichtet oder verletzt werden, auf seine Kosten zu vergüten, so wie die Kosten des Bauunternehmers zu übernehmen, sowie die Deichel welche jetzt gleich von der Gemeinde genommen werden zu ersetzen.
 Dem Fluß welcher auf bezeichneten Pl. Nr. rechts am Rein entspringt, und nach alten  herkömmlichen Rechten zur Gemeindebrunnenleitung benützt wurde, verpflichtet sich Josef Erhart noch eigens fortwährend  zur Bauumleitung in das untere Brunnenhaus führen zu dürfen, und darf blos das übrige Wasser welches nicht mehr nöthig ist in die Wasserreserve geleitet werden. Den Bach ganz aufzuschwellen ist durchaus unzulässig, indem im Falle, daß ein Brand im Ort ausbrechen würde, der Bach trocken wäre, und auch mehrere Bürger das nötige Wasser für ihr Vieh durch pumpen aus dem Bach beziehen. Selbstverständlich darf schon aus dem Grund der Bach nie ganz geschwellt werden, weil sonst eine Wasserreserve errichtet werden müßte, was doch hierorts nicht nöthig ist, da der Bach mitten durch das Dorf läuft.
 Sollte für die Zukunft an der Bauumleitung etwas fehlen so verpflichtet sich Josef Erhart auf die Dauer von 2 Jahre wieder herzustellen. Daß der Bauunternehmer mit obigen Bedingungen einverstanden ist bestättigt durch eigene Unterschrift.
   

s.u.
Schweiger Bürgermeister Josef  Erhart 
Johann Schuster
Benedikt Vogt

 

Daß nachstehende Abschrift mit dem Original gleichlautend ist bestättigt.    

   

Burggen den 1. Juni 1888

Die Gemeindeverwaltung      

Schweiger Bürgermeister

Öffentl. Einladung zur Ortsbesichtiung am 27.Sept. 1888

Protokoll über Ortsbesichtigung mit dem Bezirksamt

 

Protokoll (auszugsweise)

aufgenommen in der Sache Errichtung eines Wasserreservoirs mit Stauvorrichtung durch den Müller Josef Erhart in Burggen.

Gegenwärtig
kgl. Bezirksamtsassessor Erhard
kgl. Bezirksamtsassessor Jakob Kapp von Weilheim als Sachverständiger


Zu der auf heute anberaumten Tagfahrt in Burggen hatten sich die Kommissionsmitglieder, und von den laut Nachweis bei den Akten nicht geladenen Betheiligten eingefunden:
1. Müller Josef Erhard
2. Müller Stefan Mößmer
3. Bürgermeister Quirin Schweiger
4. Josef Mößmer, Beigeordneter
5. Georg Eiband,
6. Josef Anton Gebler,
7.  ..... (nicht lesbar)

die Einsichtnahme an Ort und Stelle ergab folgenden Thatbestand:
Die fragliche Anlage befindet sich circa 1 Kilm. westlich oberhalb des Dorfes auf  Pl.Nr. 475 und 476 der Steuergemeinde Burggen. Das Wasserreservoir hat die Form eines Paralellogramms 135 m lang und 48 m breit. Am Ostende ist dasselbe durch einen 2 m 50 cm hohen neu errichteten Damm abgeschlossen von den beiden Seitenufern bilden die natürlichen Ufer einen Damm. An der Westseite verläuft das Reservoir flach und ist hier von der nordwestlichen Ecke der Einfluß des das Reservoir speisenden Dorfbaches. Dieser Bach läuft der Länge nach durch das ganze Reservoir. An dem östlichen Damm ist in der Mitte ein 5 ½ mtr. breiter Leerschuß 2 m über der Sohle des Reservoirs angebracht.

.….Durch die genannten Abflussvorrichtungen wird das Wasser unter dem Damm weiter in das alte Bachbett geleitet.
Im nordöstlichen Theile des Bassin links von dem bisherigen Bachufer entspringen drei  Quellen, dieselben sind zur Zeit wie der größere Theil der bereits gewonnenen Bassinanlagen von Sammelwasser bedeckt. Auf die an der südöstlichen Seite des Bassins befindlichen ...ist circa 2 m von Bassinufer entfernt eine .....Quelle.
Diese Quelle ist Eigenthum der Gemeinde, welche durch zwei Rohre das Wasser in ein östlich des Bassin gelegenes Brunnenhaus und wenn nicht nöthig direkt in den Bach leitet.

Über diesen beiden Rohren in gleicher Höhe mit dem Normalwasserspiegel ist ein drittes Rohr 1m 30cm über der Quellsohle, durch welches dem Müller Erhard wie er ausdrücklich selbst anerkennt vergünstigungsweise das überflüssige zum Bedarf der gemeindlichen Wasserleitung nicht benöthigte Wasser in das Bassin zugeleitet wird. Circa 300 m westlich aufwärts vom Bassin ist ein Brunnenhaus im Eigenthum der Gemeinde, in welchem mehrere Quellen gesammelt und sodann mittels dreier nebeneinander liegender Rohre in das Dorf geleitet werden. Diese Rohre waren bisher dem Bache entlang gelegt, wurden aber nunmehr auf Verlangen  …?  dem südlichen Bassinufer entlang 10 bis
15-20 ctm unterhalb der Wasenfläche in der Weise geführt, dass kein Wasserrohre selbst über dem höchsten Wasserspiegel des Bassins liegen.
500 Schritte unterhalb des Bassins ist die Mühle des Mößmer und 200 Schritte bachabwärts die Mühle des Josef Erhard. Bis 3 Kilom. aufwärts des Bassins ist kein Zwischenwerk am Dorfbache. Abwärts von der Mühle des Erhard ist das nächste Zwischenwerk 2 Klm. entfernt. Angrenzer am Bassin ist unmittelbar nur Josef Erhard, dem die unmittelbar ans Bassin stossenden Grundstücke eigenthümlich gehören.

…..Herr Bürgermeister Schweiger erklärt im Einverständnisse mit den anwesenden Mitgliedern von der Gemeindeverwaltung unter Bezugnahme auf den bei den Akten befindlichen Beschluß der Gesammtgemeinde Burggen vom 27. Mai 1888:
Müller Josef Erhard muß sich verpflichten, alle aus der Verlegung der Wasserleitung und der Errichtung des Wasserbassins entspringende Schädensnachtheile sofort und auf erstes Auffordern der Gemeindeverwaltung gut zu machen. Hiezu gehört vor allem, dass die neu gelegte Wasserleitung weiter und wonöthig höher mit Rasen umgeben wird, und die Abflachung der auf dieser Seite befindlichen Uferböschung in entsprechender Weise vorgenommen wird.
Ferner: Es geht nicht an, dass der Dorfbach ganz durch das Bassin geleitet wird. Das Wasser des Baches dient einem großen Theil des Dorfes, zu welchem die Wasserleitung mangels genügenden Gefälls nicht geführt werden kann, nicht nur zur Hauswirtschaft und Tränke des Viehes, sondern auch als Trinkwasser. Dadurch nun, dass das Bachwasser vor dem Einlauf in dieses durch ein sehr großes Bassin mit geringem Gefälle und voll Algen durchfließt, verliert das Wasser an Frische und Reinheit und somit an seiner allgemeinen Gebrauchs-fähigkeit. Ich verlange daher, dass der Bach durch einen Damm vom Bassin
getrennt in einem selbständigen Bette zwischen dem Bassin und den 3 in dessen nordöstlichen Theile gelegenen Quellen und unter dem östlichen Bassindamme hindurch wieder in das alte Bachbett südlich des Bassins geleitet werden. Dafür soll dem Müller Josef Erhard vergünstigungsweise gestattet sein, an jener Stelle die nordwestlich im Bassin dem Bache zunächst ist eine Schleuße anzubringen, durch welche das Überwasser des Baches dem Bassin zu Gute kommt.
An dieser Schleuße müsste an geeigneter Stelle ein Aichpfahl gesetzt werden.


…..Müller Mößmer erklärt ich stimme der Anlage nach den Bedingungen der Gemeinde mit dem Vorbehalte zu, dass Müller Josef Erhart für sich und die Besitznachfolger seiner Mühle die Verpflichtung anerkenne, daß der Abfluß aus dem Bassin ........in den Dorfbach und zwar oberhalb des Mößmer’schen sogenannten oberen Wasenmühle Hs.Nr. 74 in Burggen einmünde. Ein Einfluß auf den Verbrauch des Wassers im Bassin stehe aber ihm, Mößmer, keineswegs zu.


…..Müllermeister Josef Erhart erklärt: Ich übernehme die von dem Bürgermeister Namens der Gemeinde, von Müller Mößmer und dem Sachverständigen vorstehend aufgeführten Bedingungen an und übernehme ausdrücklich die sämmtlichen daraus für mich entspringenden Verpflichtungen für mich und meine Besitznachfolger. Ich werde die verlangten Projekte ausarbeiten lassen und dieselben mit der Bitte um weitere Sachbehandlung dem kgl. Bezirksamte vorlegen.

Weitere Anträge werden nicht gestellt und wird deßhalb die Verhandlung geschlossen.

Das Protocoll wird den sämtlichen Anwesenden…deutlich vorgelesen und hiedurch von denselben zum Zeichen der Anerkennung unterschrieben:  
 Josef Erhart
 Stefan Mößmer
Rapp Schweiger Bürgerm.


k. Bauamtsassessor Mößmer Beigeordneter
 Lang Kaßier
 Johann Ehlich
 August Stenzer
 Josef Anton Gebler
 Engelbert Kirchhofer
 Eligius Möst
 Georg Martin

 

Ausführungsplan